Qualifikation

Warum ein öffentlich bestellter Sachverständiger?

Der Begriff „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK dagegen schon – sie bietet Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit.

Öffentlich bestellt und vereidigt

Die öffentliche Bestellung basiert auf § 36 Gewerbeordnung. Wer sie erhält, muss seine „besondere Sachkunde“ nachweisen – also Fachkenntnisse und praktische Erfahrung, die erheblich über dem Durchschnitt liegen.

Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen. Inhalt der Vereidigung
  • Pflicht zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung
  • Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung
  • Pflicht zur Verschwiegenheit

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Personenzertifizierungen nach der DIN-Norm werden von Stellen vergeben, die durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind. Für Banken und Sparkassen ist eine solche Zertifizierung Voraussetzung für die Auftragsvergabe.

In der Finanzwirtschaft hat sich die Personalzertifizierung der HypZert GmbH durchgesetzt – sie ergänzt die öffentliche Bestellung, ersetzt sie aber nicht.

Kontakt

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